Zwei Gemeinden an der Bergstraße für Förderprogramm des Landes ausgewählt. Fadime Tuncer MdL: Bis 2030 soll in Baden-Württemberg jeder zweite Weg zu Fuß oder per Fahrrad zurückgelegt werden.
Laudenbach und Hirschberg an der Bergstraße können den vom Land geförderten Fußverkehrs-Check durchführen. Sie gehören zu den 15 baden-württembergischen Kommunen, die in diesem Jahr für das Förderprogramm des Verkehrsministeriums ausgewählt wurden. Das teilte die Landtagsabgeordnete für Weinheim und Bergstraße, Fadime Tuncer, mit. Bei der diesjährigen Auftaktveranstaltung in Stuttgart hatte Staatssekretärin Elke Zimmer die Urkunden an die 15 Kommunen überreicht.
„Ich freue mich sehr, dass zwei Gemeinden an der Bergstraße mit ihrer Bewerbung erfolgreich waren. Sie können nun bei mehreren Workshops und Ortsbegehungen die Sicherheit der Schulwege im Ort überprüfen und Verbesserungsmaßnahmen ermitteln“, sagte die grüne Abgeordnete. „Das Land stellt die Expertise zur Verfügung und übernimmt die Kosten für den Fußverkehrs-Check.“
65 Kommunen hatten sich bei der nunmehr zehnten Runde des Fußverkehrs-Checks beworben, der 2024 / 25 unter dem Schwerpunktthema „Sichere Schulwege und Schulstraßen“ steht – so viele wie noch nie. „Viele Kommunen sehen beim Thema Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr einen besonderen Handlungsbedarf“, sagte Fadime Tuncer. „Sichere Schulwege sind eine Voraussetzung dafür, dass Kinder eigenständig und ohne Elterntaxi zur Schule gelangen. Das stärkt ihre Selbständigkeit, fördert ihre Gesundheit und ist besser fürs Klima.“
Die Fußverkehrs-Checks sind Teil der baden-württembergischen Verkehrsstrategie, die vorsieht, dass bis 2030 jeder zweite Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wird. Beim Fußverkehrs-Check bewerten Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung gemeinsam in jeweils zwei Workshops und zwei Begehungen unter Anleitung eines qualifizierten Fachbüros die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger vor Ort. Bei den Fußverkehrs-Checks 2024 findet eine der Begehungen zusammen mit einer Schule statt. Im Rahmen der Checks können die Kommunen herausfinden, an welchen Stellen Schulstraßen geeignet wären, um das morgendliche Verkehrschaos vor den Schulen zu vermeiden. Bei Schulstraßen handelt es sich um die meist temporäre Sperrung einer oder mehrerer Straßen im Umfeld einer Schule für den Autoverkehr während des Schulbeginns und nach dem Unterricht.
Die Fußverkehrs-Checks gibt es seit 2015. Mehr als 100 Kommunen haben mittlerweile an dem Programm teilgenommen. Ziel der Checks ist es, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu rücken. Seit 2022 gibt es weiterhin das Landesprogramm „MOVERS – Aktiv zur Schule“, das vom Verkehrs-, Kultus- und Innenministerium getragen wird. Ziel ist es, den aktiven und sicheren Schulweg von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Außerdem können sich Kommunen vom Land Schulwegekonzepte und Personalstellen zum Themenbereich Schulwege/Fußverkehr/Ortsmitten fördern lassen. Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwege stehen Fördermittel über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verfügung.
Laut der Studie Mobilität in Deutschland (2017) werden in Baden-Württemberg über 20 Prozent aller Wege zu Fuß zurückgelegt. Danach ist der Fußverkehr das zweitwichtigste Verkehrsmittel hinter dem Autoverkehr. Dennoch wird den Fußgängern und Fußgängerinnen in der Verkehrsplanung kein angemessener Raum eingeräumt. Das Ministerium für Verkehr will den Fußverkehr politisch aufwerten und die Kommunen bei ihrer Fußverkehrsförderung unterstützen. Baden-Württemberg ist damit eines der ersten Flächenländer, die das Thema Fußverkehr auf Ministeriumsebene bearbeiten.
Der Fachjury, die die Teilnahmekommunen an den Fußverkehrs-Checks auswählt, gehören Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinde- und des Städtetags Baden-Württemberg, des Landesprogramms MOVERS – Aktiv zur Schule, des Landeseltern- und des Landesschülerbeirates, des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) Baden-Württemberg, der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Verkehrsministeriums an.
Die Pressemitteilung ist am 26. Juli 2024 in der Printausgabe der Rhein-Neckar-Zeitung erschienen.