Über 182.000 Euro Landesmittel für kommunale Wärmeplanung an Neckar und Bergstraße.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt mit einem Förderprogramm kleinere Kommunen, die freiwillig einen Wärmeplan erstellen. „Ich freue mich, dass auch die Kommunen in meinem Wahlkreis zum Zuge gekommen sind und insgesamt 182.587 Euro bekommen . Die Zeit drängt, deshalb ist es eine tolle Leistung, dass das Ministerium zusätzlich noch einmal 1,4 Millionen mobilisieren konnte“, informiert die Landtagsabgeordnete Fadime Tuncer. Von der Förderung profitiert der 'Konvoi Bergstrasse', zu dem sich Schriesheim, Hirschberg a.d.B., Edingen-Neckarhausen, Laudenbach, Ladenburg, Heddesheim, Ilvesheim, Hemsbach und Dossenheim zusammengeschlossen haben.
Fadime Tuncer führt aus, dass künftig alle Kommunen verpflichtet seien, einen Wärmeplan zu erstellen. Damit Kommunen nicht auf das erst für 2025 geplante Wärmeplanungsgesetz warten müssten, gäbe es jetzt schon finanzielle Anreize.
Aktuell erhalten 69 Städte und Gemeinden im Rahmen des Förderprogramms einen Zuschuss in Höhe von zusammen 1,4 Millionen Euro. Das gab Landesumweltministerin Thekla Walker Ende Juni in Stuttgart bekannt. Damit sind es insgesamt nun rund 240 Kommunen, für die das Land 80 Prozent der Kosten übernimmt.
„Alle Kommunen, die sich zum 'Konvoi Bergstraße' zusammengeschlossen haben, handeln mit ihrem gemeinsamen Antrag auf finanzielle Unterstützung vorbildlich und geben damit ihren Bürgerinnen und Bürgern so früh wie möglich Orientierung und Planungssicherheit. Je früher vor Ort klar ist, ob ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist oder eine dezentrale Heizungslösungen ansteht, desto mehr Zeit bleibt für Information und Planung. Die Installation einer Wärmepumpe ist schließlich für die meisten Neuland“, erläutert Tuncer.
Schließlich sei Heizen und warmes Wasser für die Hälfte des Energieverbrauchs verantwortlich. Um die Klimaziele zu erreichen, müsse hier rasch gehandelt werden, so Tuncer.
Weitere Hintergrundinformationen
Durch die Vorgaben Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes sind künftig alle Kommunen verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen. In Baden-Württemberg wird das WPG innerhalb der Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) voraussichtlich Anfang 2025 umgesetzt. Nach der Umsetzung des WPG innerhalb des KlimaG BW handelt es sich bei der Wärmeplanung künftig um eine Pflichtaufgabe der Kommunen, welche dann mit sogenannten Konnexitätszahlungen finanziert werden wird.