Jeden Tag fürchten drei Frauen in Deutschland um ihr Leben. Sie flehen ihren gewalttätigen Partner an, aufzuhören, versuchen ihre Kinder zu schützen oder sind auf der Flucht. Das nimmt das Land Baden-Württemberg nicht länger hin. Ein neues Gesetz soll Frauen künftig wirksam vor häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt schützen.
Gemeinsam mit den anderen demokratischen Parteien im Landtag hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 13. November 2025 das neue Gewaltschutzgesetz in den Landtag eingebracht, mit dem auch die elektronische Fußfessel zum Schutz von Frauen eingeführt werden soll.
Über unsere Debatte zur elektronischen Fußfessel berichteten die Weinheimer Nachrichten am 13. November 2025. Den Bericht finden Sie hier.

„Femizide dürfen nicht verharmlost werden“, hat Fadime Tuncer MdL in ihrer Plenarrede betont. „Immer mehr Frauen erkennen die gewalttätigen Muster und brechen aus – aber gerade dann steigt die Gefahr. Der Staat muss sie schützen, konsequent und ohne Lücken. Unser Ziel ist klar und eindeutig: Null Femizide. Keine einzige Frau darf mehr Opfer werden!“
Allein 2023 wurden in Deutschland 938 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungen – 360 wurden getötet. Das heißt: Jeden Tag fürchten drei Frauen in diesem Land um ihr Leben, flehen ihre Partner an aufzuhören, versuchen ihre Kinder zu schützen, oder sind auf der Flucht.
In Baden-Württemberg ist die Zahl der getöteten Frauen 2024 erneut gestiegen – um 22 Prozent. Das nehmen wir nicht hin!
Was tun wir mit dem neuen Gesetz konkret?
Wir erweitern und stärken den Schutz für Frauen.
- Nach einer Anzeige kann die Polizei sofort Wohnungs-, Rückkehr- und Betretungsverbote für bestimmte Orte (zum Beispiel den Arbeitsplatz der Frau) für bis zu zwei Wochen verhängen – auch für digitale Kontaktwege.
- Die Polizei kann die elektronische Fußfessel bei Gericht beantragen oder bei Gefahr im Verzug für drei Tage direkt anordnen.
- Neu und besonders wichtig: Wenn das Verhalten eines Mannes darauf hinweist, dass er erneut gewalttätig werden könnte, kann die Polizei ihn verpflichten, an einer Beratung teilzunehmen. Das ist ein aktiver Eingriff – nicht erst nach einer Tat, sondern davor. Wer sich weigert, muss mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen.
- Außerdem schaffen wir endlich eine rechtssichere Grundlage für den Datenaustausch zwischen Polizei und Beratungsstellen, damit Schutzmaßnahmen gemeinsam geplant und koordiniert werden können.
Es braucht eine umfassende Gesamtstrategie
Klar ist: Die Fußfessel ist kein Allheilmittel. Sie ist ein Baustein im Kampf gegen häusliche Gewalt, ihr Einsatz muss aber in eine umfassende Gesamtstrategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt eingebettet sein.
Wir brauchen:
- Prävention schon in Schulen
- gut ausgestattete Beratungsstellen
- eine professionelle, gut geschulte Polizei
- verpflichtende Täterarbeit
- und den politischen Willen, konsequent zu handeln.