Die grün-geführte Landesregierung gibt betroffenen Kommunen eine Palette an Möglichkeiten, um stärker gegen einen angespannten Wohnungsmarkt vorgehen zu können.
„Wohnraum ist knapp, daher begrüße ich den Beschluss, der den Kommunen neue Instrumente an die Hand gibt, mit denen sie dem angespannten Wohnungsmarkt etwas entgegensetzen können“, sagt MdL Fadime Tuncer (GRÜNE). Zu den Instrumenten zählt ein Vorkaufsrecht für Gemeinden für unbebaute oder brachliegende Grundstücke. „Damit können Gemeinden aktiv Baulücken schließen und so unsere Kommunen lebendig gestalten und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen“, erklärt die Landtagsabgeordnete.
Außerdem bringt der Beschluss mehr Flexibilität bei Baugenehmigungen und Bebauungsplänen. „So können zum Beispiel bereits bestehende Gebäude leichter aufgestockt werden“, so MdL Tuncer weiter. Die Kommunen können, wenn sie es für erforderlich halten, auch ein Baugebot aussprechen. Eigentümerinnen und Eigentümer können so in die Pflicht genommen werden, auf ihren Grundstücken Wohnraum zu schaffen.
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle in Baden-Württemberg bezahlbaren Wohnraum finden. Damit unsere Kommunen zukunftsfest bleiben, müssen wir außerdem nachhaltig bauen. Deshalb gilt für uns Grüne ‚Innenentwicklung vor Außenentwicklung‘. Das heißt: Wir wollen im Zentrum zuerst nicht-genutzte Flächen zu Wohnfläche machen, um so wertvolle Grünflächen im Außenbereich zu schützen“, betont Tuncer. Der aktuelle Beschluss gibt unseren Städten und Gemeinden die Möglichkeit, sowohl mehr als auch nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.
Die Rechtsverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch ist Teil des Baulandmobilisierungsgesetzes und gibt den Kommunen letztlich einen planungsrechtlichen Instrumentenkasten an die Hand. Jede Kommune kann dann vor Ort selbst entscheiden, ob sie die Instrumente nutzen möchte oder nicht. Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das verschiedene Maßnahmen für mehr Wohnraum enthält.