Der Bürgerentscheid zur geplanten Windkraftanlage im Waldgebiet „Weißer Stein“ in den Gemeinden Dossenheim und Schriesheim hat es gezeigt: die Bürgerbeteiligung ist ein Erfolgsmodell in Baden-Württemberg.
Die Kleine Anfrage „Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg“ der Abgeordneten Fadime Tuncer und einiger ihrer Kolleg:innen bietet einen umfassenden Überblick zur Bürgerbeteiligung.
„Bürgerbeteiligung ist ein Erfolgsmodell in Baden-Württemberg!“ Das betonte Fadime Tuncer, die in ihrer Fraktion für Bürgerbeteiligung zuständig ist. „Der grün-geführten Landesregierung ist es gelungen, die vielfältige Bürgerbeteiligung in die Abläufe der repräsentativen Demokratie zu integrieren und diese zu ergänzen“, betont Tuncer.
Die Abgeordnete weiter: „Die Zunahme an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden geht auch auf die Erleichterungen hierfür der grün-geführten Landesregierungen zurück. Die Politik des Gehörtwerdens zeigt wichtige Erfolge.“
"Die Kommunalpolitik ist ein Stabilitätsanker der Demokratie."
„Als Schriesheimer Kommunalpolitikerin und langjährige Kreisrätin weiß ich um die Bedeutung der Kommunalpolitik: Sie ist ein Stabilitätsanker der Demokratie“, so Tuncer.
Die Kleine Anfrage des Landtages (Drucksache 17/10103) bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Themen bei den Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Mit großem Vorsprung stehen die unterschiedlichen Wirtschaftsprojekte an erster Stelle, gefolgt von Öffentlichen Sozial- und Bildungseinrichtungen, Wohngebietsprojekten, Öffentlicher Infrastruktur, Verkehrsprojekten und weiteren Kommunalthemen.
Zu den Wirtschaftsprojekten zählen in dieser Übersicht auch die für die Klimaneutralität so wichtigen Windkraftanlagen. Von den im Rekordjahr 2025 durchgeführten 29 Bürgerentscheiden hatten 16 Windkraft zum Gegenstand. In den letzten zehn Jahren endeten 38 Bürgerentscheide zur Windkraft, davon 21 pro Windkraft und 17 dagegen. Der Bürgerentscheid zum „Weißen Stein“ reiht sich in die Reihe pro Windkraft ein.
Im ganzen Land wurden seit 2020 182 Bürgerbegehren eingereicht, die zu 92 Bürgerentscheiden führten. In manchen Fällen war das Bürgerbegehren unzulässig, formal fehlerhaft oder das erforderliche Quorum an Unterstützungsunterschriften oder bei der Abstimmung wurde verfehlt.
52 Prozent der durchgeführten Entscheide waren erfolgreich im Sinne der Initiatorinnen und Initiatoren. Dazu kommen 41 Bürgerentscheide aufgrund eines Ratsbegehrens. Hier endeten in 20 von 37 abgeschlossenen Fällen (54 Prozent) im Sinne des Antragstellers, also des Gemeinderats.
Fadime Tuncer stellt zufrieden fest:
„Beteiligung funktioniert: Bürgerinnen und Bürger bringen nicht nur ihre Anliegen und Ideen ein, ihre Stimmen zählen.“