Zu meinen Zuständigkeiten in der Fraktion zählt neben der Bürgerbeauftragten auch die Bürgerbeteiligung. Bürgerbeteiligung untergliedert sich in drei Bereiche Direkte Demokratie, Öffentlichkeitsbeteiligung und Dialogische Bürgerbeteiligung.
Seit 2011 haben die Grün-geführten Landesregierungen viel für die Bürgerbeteiligung getan. Dies begann mit der Ernennung der ersten Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, ging weiter mit der Gründung der Allianz für Beteiligung e.V. und der Reform der direkten Demokratie bis hin zur Einführung der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung im Jahr 2023. Tatsächlich ist dies ein weites Feld, das den Menschen in unserem Land viele Möglichkeiten zur Teilnahme an wichtigen, politischen Entscheidungsprozessen bietet. Bürgerbeteiligung ist heute wichtiger denn.
Bürgerentscheide und Bürgerbegehren sind auch auf kommunaler Ebene in fast allen Angelegenheiten möglich, für die der Gemeinderat zuständig ist. Darunter fallen Schwimmbäder, Stadtbüchereien, Freizeit- und Begegnungsstätten und viele andere Dinge. Sie sind Instrumente einer direkten Vor-Ort-Demokratie.
Vor Ort erleben wir in Dossenheim und Schriesheim aktuell nach einem Bürgerbegehren - dieses musste von mindestens sieben Prozent der Bürger:innen der jeweiligen Gemeinde unterzeichnet werden - nun einen Bürgerentscheid. Eine Bürgerinitiative hat eine direkte Abstimmung zum Bau von Windrädern am Höhenzug „Weißer Stein“ erwirkt. Gefragt wird im Bürgerentscheid am 9. November 2025, ob die Bürger:innen GEGEN die Errichtung von Windkraftanlagen auf ihrer jeweiligen Gemarkung sind. Das heisst: wer Windkraft befürwortet und möchte, daß in Dossenheim und Schriesheim Windräder entstehen, stimmt am 9. November mit NEIN.
Bei einem Bürgerentscheid stimmen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde über die gestellte Frage ab. Die Mehrheit der gültigen Stimmen (ja oder nein) entscheidet. Diese Mehrheit muss jedoch zugleich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen. Ist dies nicht der Fall, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.