Zu meinen Zuständigkeiten in der Fraktion zählt neben der Bürgerbeauftragten auch die Bürgerbeteiligung. Bürgerbeteiligung untergliedert sich in drei Bereiche Direkte Demokratie, Öffentlichkeitsbeteiligung und Dialogische Bürgerbeteiligung.
Seit 2011 haben die Grün-geführten Landesregierungen viel für die Bürgerbeteiligung getan. Dies begann mit der Ernennung der ersten Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, ging weiter mit der Gründung der Allianz für Beteiligung e.V. und der Reform der direkten Demokratie bis hin zur Einführung der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung im Jahr 2023. Tatsächlich ist dies ein weites Feld, das den Menschen in unserem Land viele Möglichkeiten zur Teilnahme an wichtigen, politischen Entscheidungsprozessen bietet. Bürgerbeteiligung ist heute wichtiger denn.
Bürgerentscheide und Bürgerbegehren sind auch auf kommunaler Ebene in fast allen Angelegenheiten möglich, für die der Gemeinderat zuständig ist. Darunter fallen Schwimmbäder, Stadtbüchereien, Freizeit- und Begegnungsstätten und viele andere Dinge. Sie sind Instrumente einer direkten Vor-Ort-Demokratie.
Auch in meinem Wahlkreis gibt es immer wieder Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, bei denen sich die Menschen vor Ort für oder gegen eine Planungsmassnahme entscheiden.
- Vor zwei Jahren sprachen sich rund 75 Prozent der teilnehmenden Wahlberechtigten in Hirschberg an der Bergstrasse gegen den Bau einer Ortsumgehungsstrasse aus.
- Am 30. November 2025 geben die Hirschberger nun erneut in einem Bürgerentscheid ihre Stimme ab. Diesmal geht es um die Ausweisung eines Neubaugebietes, wo auf einer Ackerfläche von fünf Hektar Wohnraum für 550 Menschen entstehen soll. Die Bürgerinitiative gegen Flächenverbrauch argumentiert unter anderem, daß es in den Ortsteilen noch viele Baulücken und Wohnraum-Leerstände gebe.
- In Dossenheim und Schriesheim haben sich am 9. November 2025 rund 60 bzw. 55 Prozent der teilnehmenden Wahlberechtigten für Windkraft am Höhenzug Weißer Stein ausgesprochen. Damit sind Bürgerbegehren und -entscheid einer Bürgerinitiative gegen den Bau der Windräder gescheitert. Die Planung zur Errichtung von voraussichtlich vier Windrädern auf Schriesheimer und Dossenheimer Gemarkung kann nun weitergehen.
Bei einem Bürgerbegehren müssen in Baden-Württemberg mindestens sieben Prozent der Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinde unterzeichnen. Dann kommt es zum Bürgerentscheid. Die Mehrheit der gültigen Stimmen (ja oder nein) entscheidet. Diese Mehrheit muss jedoch zugleich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen. Ist dies nicht der Fall, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.